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Dringender Appell von Feuerwehrleuten: Unkraut. Nicht. Abflammen.

Erst vor rund drei Wochen ist eine Hecke in Rottweil in Flammen aufgegangen, weil ein Mann Unkraut mit einem Gasbrenner zu Leibe gerückt ist. Nun dasselbe in Grün: Wieder brannte eine Hecke lichterloh, erneut musste die Feuerwehr anrücken und löschen. Ein Tipp der Einsatzkräfte: Es gibt alternative Methoden zu der brachialen und brandgefährlichen. Anders ausgedrückt: „Unkraut. Nicht. Abflammen.“

Das Abflammen von Unkraut in der Nähe von Hecken ist gefährlich und kann zu Bränden führen. Es ist wichtig, die potenziellen Risiken zu kennen und alternative Methoden zur Unkrautbekämpfung in Betracht zu ziehen, die weniger brandanfällig sind.

Aus einer KI-generierten Gefahrenübersicht 

Am Montagabend ist die Feuerwehr Rottweil in ein Wohngebiet gerufen worden: Dort stand eine Hecke in Brand. Die war rasch gelöscht, aber ein Kindertrampolin, wie es in vielen Vorgärten steht, ist stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Und, fast größer als der Schaden: das Unverständnis für den Einsatz eines Gasbrenners zur Unkrautvernichtung. Einer der Feuerwehrleute sagte, so eine Thujahecke enthalte eben Öl. „Die geht sofort hoch.“ Tatsächlich: Die ätherischen Öle in den Blättern und trockenen Zweigen einer solchen Hecke können leicht entzündet werden und zu einem schnellen, heftigen Feuer führen. Der verwendete Gasbrenner, eine dieser knallrot lackierten Flaschen, stand in sicherem Abstand.

Der Einsatzleiter vom Dienst, der stellvertretende Stadtbrandmeister Joachim Wollstädt, ließ noch die Wärmeentwicklung der Hecke nach den abgeschlossenen Löscharbeiten kontrollieren. Und er konnte den Mann, der das Unkraut beseitigen wollte, beruhigen: Es bestand nunmehr keine Gefahr eines erneuten Brandes.

Ein Löschfahrzeug der Rottweiler Wehr reichte für den auf der kleinsten Stufe B1 alarmierten Einsatz aus. Die Rauchwolke der brennenden Hecke war allerdings zunächst über der Rottweiler Mittelstadt gut zu sehen, ein Geruch nach Feuer zog durch die Straßen.

Eine Streife der Polizei war vor Ort. Weil die Frage, wer solche Einsätze bezahlt, immer wieder auftaucht: Von den Beamtinnen und Beamten, die an solchen Einsatzstellen ermitteln, hängt es offenbar ab, ob ein Unglücksrabe, der bei Gartenarbeiten seine Hecke in Brand setzt, zur Kasse gebeten wird oder nicht. Ob er etwa den Feuerwehreinsatz zahlen muss, der schnell ein paar hundert Euro kosten kann. Das hängt davon ab, ob die Polizei die Brandlegung als fahrlässig oder grob fahrlässig einstuft. Bei grober Fahrlässigkeit folgt eine Rechnung.

In diesem Fall gehen die eingesetzten Beamten nach ersten Informationen vor Ort nicht von einer groben Fahrlässigkeit aus.

Und, ergänzend: Es gibt Alternativen zum Gasbrenner, der ja ganz legal in Baumärkten erworben werden kann, dennoch nicht empfehlenswert ist. „Ich habe heute Nachmittag im Garten das Unkraut von Hand rausgerupft“, sagte einer der Feuerwehrmänner. Das funktioniere auch.




Peter Arnegger (gg)

… ist seit gut 25 Jahren Journalist. Seine Anfänge hatte er bei der Redaktion der “Schwäbischen Zeitung” in Rottweil, beim Schwäbischen Verlag in Leutkirch volontierte er. Nach einem Engagement bei der zu diesem Verlag gehörenden Aalener Volkszeitung wechselte Arnegger zur PC Welt nach München, einem auf Computer-Hard- und -Software spezialisierten Magazin. Es folgten Tätigkeiten in PR und Webentwicklung.2004, wieder in seiner Heimat angekommen, half Arnegger mit, die NRWZ aus der Taufe zu heben. Zunächst war er deren Chefredakteur, und ist zwischenzeitlich Geschäftsführer der NRWZ Verwaltungs GmbH – und als solcher der verantwortliche Journalist der NRWZ.Peter Arnegger ist 1968 in Oberndorf / Neckar geboren worden.

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